Deutsches Gericht urteilt gegen „klimaneutrale“ Fruchtgummi-Werbung

von Otto Hofmann
2 Minuten Lesedauer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass Unternehmen ihre Produkte nicht als klimafreundlich bewerben dürfen, ohne auch zu begründen, warum.

Angestrengt hatte den Fall eine deutsche Wettbewerbsbehörde, die eine Werbung für Fruchtgummi für irreführend hielt.

Warum wurde der Fall eingereicht?

Wegen einer Anzeige in einer Fachzeitschrift der Lebensmittelbranche hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt am Main 2021 Klage gegen den Süßwarenhersteller Katjes erhoben.

Dort heißt es: „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral.“

Die Produktion der Fruchtgummis selbst erfolgte zwar nicht klimaneutral. Katjes kompensierte die Emissionen allerdings durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten, was die Wettbewerbsbehörde als irreführend erachtete.

Was hat das Gericht gesagt?

Zwar seien auf der Fruchtgummipackung eine Internetadresse und ein QR-Code-Link zu einem Partnerunternehmen von Katjes abgebildet, das über das Programm informierte. Dies sei jedoch nicht ausreichend, befand das Gericht.

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch stellte fest, dass bei umweltbezogenen Werbeaktionen das Risiko irreführender Werbung besonders hoch sei.

Falls ein mehrdeutiger Begriff wie „klimaneutral“ verwendet werde, müsse dies in der Werbung selbst erläutert werden, heißt es in dem Urteil.

„Erklärende Informationen außerhalb umweltbezogener Werbung sind insoweit nicht ausreichend“, heißt es in der Entscheidung.

„Eine Erläuterung des Begriffs ‚klimaneutral‘ war hier insbesondere deshalb erforderlich, weil Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität sind.“

„Aus Klimaschutzsicht hat die Reduktion Vorrang vor der Kompensation.“

Wie wurde die Entscheidung aufgenommen?

Reiner Münker, Geschäftsführer der Bundeskartellbehörde, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

Alle Hersteller müssten sich daran halten, sagte er – „das gilt branchenübergreifend.“ Münker wies zudem darauf hin, dass schärfere EU-Regeln bereits „am Horizont“ stünden.

Im Januar verabschiedete das Europaparlament ein Gesetz zum sogenannten „Greenwashing“.

Nach der Gesetzgebung dürfen Slogans wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ nicht mehr ohne stichhaltige Beweise auf Produkte gedruckt werden.

Katjes‘ Umweltpartner ClimatePartner teilte am Donnerstag mit, man habe bereits neue Labels eingeführt und werde das Label „klimaneutral“ nicht mehr anbieten.

Unabhängig von der BGH-Entscheidung beobachte man auch die kommenden EU-Regulierungen, hieß es weiter.

„Unser Ziel ist es, künftig möglichst viele Unternehmen zum Klimaschutz zu motivieren“, so ClimatePartner weiter.

rc/kb (AFP, dpa)

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