Die Staatsanwaltschaft Wuppertal teilte am Mittwoch mit, sie habe im Rahmen der Ermittlungen zur mutmaßlichen Erpressung der Familie des F1-Stars Michael Schumacher Strafanzeige gestellt.
“Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen”, sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Die Festnahmen und Ermittlungen waren erstmals im Juni bekannt gegeben worden.
Schumachers Familie, angeführt von seiner Frau Corinna, kümmert sich seit seinem schweren und schwächenden Skisturz im Dezember 2013 um die Angelegenheiten des siebenfachen F1-Weltmeisters.
Worum geht es in dem Fall?
Im Rahmen der Ermittlungen werden drei Männer angeklagt: ein ehemaliges Mitglied des Sicherheitsdienstes der Schumachers sowie ein Vater und sein Sohn ohne bekannte Verbindung zur Familie.
Dem ehemaligen Schumacher-Mitarbeiter wird vorgeworfen, den beiden anderen Männern privates Material gegen eine “fünfstellige” Summe zur Verfügung gestellt zu haben. Der 53-Jährige soll unter anderem damit beauftragt worden sein, im Auftrag der Familie alte Fotos und Videos zu digitalisieren. Bei seiner Anklageerhebung gab er zu, die Quelle des Lecks zu sein.
Vater und Sohn, 53 und 30 Jahre alt und beide in Wuppertal ansässig, werden nun beschuldigt, mit diesen Daten versucht zu haben, die Schumachers zu erpressen.
Den Angaben der Ermittler zufolge besaß der Angeklagte zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit privaten Fotos und Videos aus dem Familienbesitz, die teils vor, teils nach Schumachers Skiunfall im Jahr 2013 aufgenommen worden waren.
Sie riefen wiederholt an und forderten 15 Millionen Euro (rund 17 Millionen Dollar) als Gegenleistung für die Rückgabe des Materials. Im Falle der Nichtzahlung drohten sie angeblich damit, die Daten im Darknet zu veröffentlichen.
Ein Mitarbeiter der Familie in der Schweiz hatte zunächst Beweise dafür verlangt, dass die Erpresser die angeblichen Besitztümer besaßen. Diese wurden per E-Mail übermittelt, deren Herkunft nicht nachvollziehbar war. Doch die Ermittler konnten die Anrufe bei den Schumachers auf ein Telefon im nahegelegenen Kassel zurückverfolgen und kamen so schließlich zu den drei Verdächtigen.
Zur Art des verwendeten Materials machten die deutschen Ermittler keine Angaben.
Wie geht es weiter?
Dem 53-jährigen Wuppertaler wird ein besonders schwerer Fall versuchter räuberischer Erpressung vorgeworfen, seinem Sohn wird Beihilfe zur Tat vorgeworfen.
Dem früheren Mitarbeiter der Schumachers aus dem nahegelegenen Wülfrath werden zudem Beihilfe zur versuchten strafrechtlichen Erpressung und Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, die Untersuchungshaft der beiden älteren Männer bis zum Beginn eines Prozesses zu verlängern. Der jüngere Mann befindet sich derzeit nicht in Haft.
Die Entscheidung, ob ein Fall verhandelt wird oder nicht, liegt nun beim Landgericht Wuppertal oder Amtsgericht.
Der Fall ist nicht der erste Erpressungsversuch der Schumachers. Bereits 2017 wurde ein 25-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten Haft verurteilt, weil er von Corinna Schumacher 900.000 Euro verlangt hatte. Damals wurde in Reutlingen im Südwesten Deutschlands ein Fall verhandelt.