Der deutsche Rechtsextremist Kompakt Die Zeitschrift klagt gegen ihr Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Compact-Magazin GmbH habe am Mittwochabend sowohl Klage als auch Eilbeschwerde eingereicht, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die erste und letzte Instanz für derartige Beschwerden. Wann das Gericht über den Fall entscheiden wird, ist noch unklar.
Warum wurde das Compact-Magazin verboten?
Am 16. Juli verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin, das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden war.
Faeser begründete den Schritt mit den Worten: Kompakt sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Sie hetze „in unsäglicher Weise gegen Juden, gegen Menschen mit Migrationshintergrund und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, sagte Faeser.
Mittlerweile wurde die Zeitschrift verboten, ihre Internetseiten und Datenträger wurden gesperrt, bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden Exemplare der Zeitschrift beschlagnahmt.
Wer ist der Zeitschriftenverlag?
Das von Jürgen Elsässer geführte Unternehmen Compact-Magazin wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als extremistisch, nationalistisch und minderheitenfeindlich eingestuft.
Nach Angaben des Innenministeriums sind die Hauptprodukte des Unternehmens die Zeitschrift Kompaktdas seit Dezember 2010 monatlich in einer Auflage von 40.000 Exemplaren erscheint, und der Online-Videokanal Compact TV, der 345.000 YouTube-Abonnenten hat und fast 2.900 Videos veröffentlicht hat.
Elsässer fungiert als „zentraler Verbindungsakteur“, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2023. Beispiele hierfür sind KompaktDie Zusammenarbeit der Gruppe mit der rechtsextremen Landespartei „Freies Sachsen“ und ihre Vernetzung mit der AfD sei Gegenstand des Berichts. Zudem habe die Gruppe enge Verbindungen zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“.
dh/sms (AFP, dpa)