Deutsches Gericht lehnt Klimaklage gegen BMW und Mercedes ab

von Otto Hofmann
2 Minuten Lesedauer

Der Bundesgerichtshof hat am Montag einen Antrag von Umweltaktivisten abgewiesen, BMW und Mercedes Benz den Verkauf neuer Autos mit Verbrennungsmotor über das Jahr 2030 hinaus zu verbieten.

Die Kläger der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatten argumentiert, dass der weitere Verkauf von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen nach diesem Datum gegen die Verfassung verstoße und die Rechte junger Menschen beschränke.

Im Mittelpunkt des Falles stand die Frage, ob Unternehmen zu solchen Maßnahmen zur Emissionseinsparung unabhängig von staatlichen Vorschriften verpflichtet werden können.

Was wurde vor Gericht argumentiert?

Der DUH-Fall wurde von drei Geschäftsführern der Organisation eingereicht. Sie argumentierten, dass die Autohersteller einen unverhältnismäßig großen Anteil des globalen und nationalen Kohlendioxidbudgets verbrauchen – der Menge an Emissionen, die freigesetzt werden kann, ohne international vereinbarte Ziele zu verletzen.

Sie sagten, dass Mercedes-Benz und BMW durch den weiteren Verkauf neuer Autos mit Verbrennungsmotor nach November 2030 gegen das in der deutschen Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht verstoßen könnten. Den Klägern zufolge würde die Ausschöpfung dieses CO2-Budgets durch den Verkauf von mehr Fahrzeugen die Regierungen wahrscheinlich dazu zwingen, strengere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung einzuführen, was möglicherweise die Freiheiten jüngerer Generationen einschränken würde.

Allerdings urteilte das Gericht, dass es solche Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen nicht gebe. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte, „die Verantwortung für die Klimaschutzgesetzgebung“ liege bei der Politik.

Die Argumentation der Kläger stützte sich auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, das den Gesetzgeber dazu verpflichtete, das Klimaschutzgesetz des Landes zu stärken, um künftige Generationen zu schützen.

Wie waren die Reaktionen?

Barbara Metz, DUH-Geschäftsführerin, sagte, die Organisation werde das Urteil eingehend prüfen und erwägen, Berufung einzulegen.

Ein Anwalt der Gruppe, Remo Klinger, sagte, die Entscheidung des Gerichts sei „ein ganz klarer Auftrag für den Gesetzgeber. Er muss Maßnahmen ergreifen.“

Sowohl Mercedes als auch BMW begrüßten das Urteil.

„Wir haben im gesamten Verfahren konsequent den Standpunkt vertreten, dass die Debatte über die Erreichung der Klimaziele im politischen Prozess durch demokratisch legitimierte Parlamente stattfinden muss“, sagte BMW und fügte hinzu, dass das Unternehmen „seit langem einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leiste“.

Die Entscheidung schaffe „Rechtssicherheit für in Deutschland tätige Unternehmen“, fügte ein Unternehmenssprecher hinzu.

Deutsche Automobilhersteller haben Milliarden in den Übergang zu Elektrofahrzeugen investiert, um die EU-Klimaziele zu erreichen. Der Block hatte geplant, Autos mit Verbrennungsmotor bis 2035 aus dem Verkehr zu ziehen, aber die Europäische Kommission schlug Ende letzten Jahres unter starkem Druck der Automobilherstellerlobby vor, diese Regeln zu schwächen.

Bearbeitet von. Elisabeth Schumacher

Entdecken Sie mehr Themen