Fahrverbot als Strafsanktion
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Fahrverbot als Strafsanktion

von Michael Weber
2 Minuten Lesedauer

Opposition kritisiert Busemanns Vorstoß

Justizminister Bernd Busemann hat heute in einem Vorstoß das Fahrverbot als eigenständige Strafe gefordert. Damit soll den Gerichten ein zusätzliches Mittel zur Sanktionierung von Straftaten an die Hand gegeben werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag liegt bereits vor und soll im Juni in die Justizministerkonferenz eingebracht werden. Die Opposition zeigte sich sehr verwundet und kritisierte das Vorhaben als „undurchdacht“.

Busemann begründet das Vorhaben: „Mit einer Aufwertung des Fahrverbots von der Nebenstrafe zur Hauptstrafe können wir die Möglichkeiten der Richterinnen und Richter zur individuellen, auf Tat und Täter zugeschnittenen Strafzumessung erweitern. Zugleich schließen wir eine Lücke zwischen Haftstrafen und Geldstrafen.“ Der CDU-Mann hält eine solche Strafe in der heutigen Zeit für angemessen. Er führt aus: „Ein Fahrverbot als eigenständige Strafmöglichkeit entspricht unserer mobilen Gesellschaft. Wir können damit eine vorbeugende und bessernde Wirkung ohne die Härten und Kosten freiheitsentziehender Maßnahmen erreichen.”

Für die SPD-Fraktion erinnert Hans-Dieter Haase, rechtspolitischer Sprecher, daran, dass sich die im Strafgesetzbuch festgelegten Sanktionen bewährt haben. Er sagt: „Sie ermöglichen seit Jahrzehnten – auch dank der Arbeit verantwortungsvoller Richter –  eine angemessene Antwort auf nahezu jede Tat. Insgesamt lässt sich diese neue busemannsche Eingebung mit einem Wort beschreiben: überflüssig.“ Insbesondere bezweifelt Haase die abschreckende Wirkung der Strafe. Er meint: „Das Argument, Fahrverbote entlasteten die Staatskasse, weil sie Haftstrafen ersetzen könnten, ist schlicht falsch. Wer so viel auf dem Kerbholz hat, dass eine Haftstrafe infrage kommt, lässt sich durch ein Fahrverbot wohl kaum von weiteren Straftaten abschrecken.“

Dem widerspricht der Justizminister, für den Fahrverbote die Lücke zwischen Geld- und Haftstrafe schließen könnten. Er begründet seine Idee damit, dass für viele Erwachsene, aber insbesondere für junge Menschen, Autos, Motorräder oder Mofas weit mehr als nur ein Fortbewegungsmittel seien. Busemann sagt: „Sie gelten als Ausweis individueller Entscheidungsfreiheit und als Statussymbol. Insofern wirkt ein Entzug der Fahrerlaubnis sehr einschneidend als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme.” Er führt an, dass sich der Entzug der Fahrerlaubnis als Nebenstrafe bei Vergehen am Steuer bewährt habe. Busemann schwebt vor, dieses auch auf andere Bereiche zu übertragen, indem zum Beispiel ein Fahrverbot für sechs Monate als abschreckende und vorbeugende Strafe auch für andere Vergehen ausgesprochen werden kann.

Haase führt dagegen an, dass besonders auf dem Land viele Menschen auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz zu kommen. Er bezeichnet hier ein Fahrverbot als unverhältnismäßig. In Großstädten dagegen würde eine solche Strafe wegen der besseren Infrastruktur eine ungleich geringere Wirkung entfalten können.

Foto: Clipdealer

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