Der deutsche Geheimdienst muss die extremistische Bezeichnung der AfD stoppen

von Otto Hofmann
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Ein Verwaltungsgericht in der westdeutschen Stadt Köln ordnete am Donnerstag an, dass der Inlandsgeheimdienst die Alternative für Deutschland (AfD) nicht mehr als „erklärten Rechtsextremisten“ bezeichnen darf, bis die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung geklärt ist.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die AfD im Mai 2025 als „extremistisch“ ein. Als Reaktion darauf reichte die AfD eine einstweilige Verfügung ein. Die Entscheidung vom Donnerstag ist das erste vorläufige Gerichtsurteil in dem Fall.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es zwar Hinweise auf möglicherweise verfassungswidrige Äußerungen und Maßnahmen innerhalb der AfD gebe, darunter Forderungen nach einem Verbot des muslimischen Gebetsrufs oder von Minaretten, dass aber keine ausreichenden Beweise vorlägen, um die Partei als Ganzes als extremistisch einzustufen.

„Nach der Prüfung im Eilverfahren kann derzeit nicht festgestellt werden, dass der Antragsteller insgesamt von den oben dargelegten Positionen dominiert wird“, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts.

Die einstweilige Verfügung ist „gültig, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung in dem Fall fällt, obwohl es keinen Hinweis darauf gab, wann das sein könnte.“

Warum die Suspendierung wichtig ist

Die AfD ist in bundesweiten Umfragen die zweitgrößte Partei des Landes und die größte Oppositionspartei in Deutschland.

Jugendgruppen und einzelne Parteimitglieder haben offen Ansichten geäußert, die in Deutschland als verfassungswidrig gelten. ICHInsbesondere unterschieden sie zwischen „Volksdeutschen“ und Deutschen mit Migrationshintergrund, was weit verbreitete Forderungen nach einem Verbot der Partei auslöste.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die AfD im Mai 2025 als „extremistisch“ ein.

Die Entscheidung verbietet dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), seine Befugnisse zur Überwachung der Partei auszuweiten.

Die AfD – sowie Verbündete wie die Trump-Regierung in den USA – verurteilten die Bezeichnung „extremistisch“ als undemokratisch und eine Unterdrückung der freien Meinungsäußerung.

Herausgegeben von: Jenipher Camino Gonzalez

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